
AWV – Allgemeine Wohnhaus-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Geschäftsbesorgungs KG ist ein mittelständisches, inhabergeführtes Unternehmen mit Sitz im Zentrum der bayerischen Landeshauptstadt München. Seit fast 40 Jahren verwaltet die AWV in München und Region Immobilien verschiedenster Art von mittleren bis großen Wohnungseigentümergemeinschaften oder von Mietshäusern. Bei der Verwaltung von Sondereigentum unterstützt die AWV ebenfalls die Eigentümer ihre Immobilie mit Professionalität und Engagement zu verwalten.
Die AWV hat sich auf die Bereiche Wohnungseigentum und Mietverwaltung spezialisiert und kennt sich daher in Fragen der Rechtssicherheit bestens aus.
Der schmale Grad zwischen „Muss und Kann“ ist für die Verwaltung tägliches Brot und findet in der Entscheidungsfindung stets Berücksichtigung.
Bei Unklarheiten genügt ein Anruf, es wird gerne im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Auskunft gegeben.
AWV und DEBA-Beirat
Das Verwalten von einem Objekt wie das DEBA-Hochhaus ist nicht einfach. Das Gebäude ist nun einmal 50 Jahre alt und man sollte sich mit der älteren Technik und Bausubstanz genauso gut auskennen wie mit den neuen Vorschriften, um immer die richtigen Entscheidungen zu treffen. Wichtig zu wissen ist, die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums wird 3 Verwaltungsorganen übertragen. § 20 des WEG / Wohnungseigentümergesetzes bestimmt dazu:
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt den Wohnungseigentümern und dem Verwalter und im Falle einer Bestellung des Verwaltungsbeirates auch diesem.
Die Mitglieder des Verwaltungsbeirates werden von den Wohnungseigentümern gewählt.
Der Verwaltungsbeirat unterstützt den Verwalter, also unsere Verwalterin AWV bei ihren Aufgaben, prüft die Aufstellung des Wirtschaftsplanes und die Abrechnungen zu diesem, die Rechnungslegungen und Kostenvoranschläge, nimmt auch dazu Stellung, bevor die Wohnungseigentümergemeinschaft in der Jahresversammlung oder in einer außerordentlichen Versammlung darüber beschließt.
Er bereitet ferner mit dem Verwalter die Wohnungseigentümerversammlung vor und kontrolliert die Durchführung der Hausordnung. Er ist die ständige Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber der Verwaltung.
(Quelle Wikipedia)
Der Verwaltungsbeirat hat ebenso wie die Verwalterin, ohne einen entsprechenden Ermächtigungsbeschluß der Wohnungseigentümer keine Befugnis, die Wohnungseigentümer oder die Gemeinschaft z. B. vor Gericht zu vertreten.
Der ideale Beirat hat ein gutes technisches Verständnis und kann auf Augenhöhe mit dem Verwalter Instandsetzungsmaßnahme beurteilen. Das Durchsetzen der Hausordnung ist in einem Haus wie das DEBA Haus eine Tagesaufgabe an sich…. Vorsorgebeschlüsse helfen dabei.
Wichtig ist ein sich Ergänzen mit der Verwaltung und gutes Harmonieren und Kooperieren der Beiratsmitglieder untereinander.